Kolonisten- und Familienforschung
Kolonisten- und Familienforschung

Vereidigung

Die am Rande der Heide wohnenden Einheimischen standen von Anfang an den Plänen der Urbarmachung skeptisch gegenüber und hielten diese für Geldverschwendung, da der Boden nichts hergeben würde. Noch größer wurde ihre Ablehnung, als Landmesser auftauchten, um auf den ausersehenen Flächen das Kolonistenland zu vermessen. Dabei kam es häufig zu Streitereien, weil man nun plötzlich nichts von dem „unnützen” Land abgeben wollte, Als dann auch noch die Fremden zu ihnen ins Haus kamen, „war das Maß voll”, und es kam zu direkter Feindschaft. Die Behörde setzte aber den Plan durch, und nach und nach konnten die einzelnen Kolonistenstellen festgelegt werden. Gleichzeitig wurde ein Baumeister mit dem Entwurf eines Hauses für die Siedler beauftragt. Aber es dauerte lange, bis dieser genehmigt und ausgeführt wurde. So mussten die Einwanderer wesentlich länger als gedacht in den Quartieren bleiben.

Feste

Es war ihnen untersagt, irgendwelche Arbeit aufzunehmen. Weil noch niemand wusste, welches Stück Land ihm einmal gehören würde, konnte auch nicht mit der Arbeit auf der Heide begonnen werden. Im Laufe des Sommers waren die Vermessungen so weit gediehen, dass die ersten Plätze vergeben werden konnten. Die Landvergabe verband der Amtmann mit der gleichzeitigen Vereidigung der neuen Untertanen des Königs. Für den 24. Juli 1761 berief er alle erwachsenen Männer und konfirmierten Jungen zum Erscheinen auf das Schlossgelände Gottorf ein, wo erst die feierliche Zeremonie mit einer langen Rede und dem Schwur stattfand. Danach schritt man zum Verlosungsakt der zu vergebenen Stellen, wobei sehr darauf geachtet wurde, dass gemeinsam Angekommene auch weiterhin zusammenblieben mit der Folge, dass u.a. sämtliche Neulußheimer in die 1. Kolonie Friedrichsau einzogen.

Wir schweren zu Gott und dem heiligen Evangelio, dem Allerdurchlauchtigsten, unserem jetzo mit Herz und Mund angenommenen Allergnädigsten Erbkönig und Herrn HERRN FRIDERICH DEM FÜNFTEN von Gottes Gnaden König zu Dänemark, Norwegen, der Wenden und Gothen, Herzoge zu Schleswig-Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, Grafen zu Oldenburg und Delmenhorst, und Seinem Allerhöchsten Königl. Erbhause als christliche und redliche Unterthanen treu und huld zu seyn und bleiben, dero Allerhöchstes Interesse auf alle Weise und vorzüglich und nach allen Kräften zu suchen, Schaden und Nachtheil hingegen zu verhindern, insonderheit aber durch unser Betragen in Worten und Werken dahin zu streben, das Sr. KönigI. May. Absolutum. Dominum. Souveränität und Erbrecht auf Allerhöchst deroselbe Reiche und Lande unveränderlich beybehalten und auf dero rechtmäßige Erb-Successores fortgepfanzt werde. Darüber wollen wir halten, und deßfalls Guth, Blut ja selbst das Leben wagen. Wir wollen weder heimlich noch offenbar, weder directe noch indirecte verstatten, daß jemand, es sey wer es wolle, dagegen auf einige Weise etwas unterfangen, sondern insoferne ein solches wieder Verhoffen geschehen sollte, und wir das Geringste davon erfahren, wollen wir, ohne Ansehen der Person solche unverzüglich Sr. Königl. May. Allerunterthänigst vorbringen, und uns überhaupt in unserem Stande und Berufe so aufführen, wie es getreuen Unterthanen gebühret und wohlanstehet. So wahr uns Gott helfe und sein seliges Wort.

Schwur