Kolonisten- und Familienforschung
Kolonisten- und Familienforschung

Die Kolonisation im Herzogtum Schleswig 1760 bis 1765

Ein kurzer Abriss

In den Jahren 1760 bis 1765 fand unter dem damaligen schleswig-holsteinischen Landesherrn König Friedrich V. von Dänemark die Kolonisation von dünn besiedelten Heide- und Moorregionen auf der Schleswigschen Geest und in Jütland statt. König Friedrich V. hatte um Siedler zur Kultivierung der großen brach liegenden Heide- und Moorgebiete geworben, aber auch, um Steuerzahler ins Land zu holen. Die angesiedelten Kolonisten stammten aus Baden-Württemberg, Hessen und der Pfalz.

Mit der Aussicht auf ein Haus, ein eigenes Stück Land und der zugesagten Hilfe vom dänischen Staat traten die Familien meistens zu Fuß die beschwerliche Reise in das Herzogtum Schleswig an.

Das Gebiet zur Ansiedlung und Kultivierung umfasste im Herzogtum Schleswig die Ämter Gottorf, Flensburg und Tondern. Im Amt Gottorf waren 21 Kolonien, im Amt Flensburg 19 Kolonien und im Amt Tondern sieben Kolonien ausgewiesen.

Der Sammelplatz für die Ausreise willigen Familien war Frankfurt a/M. Auf eigene Kosten traten sie ab Frankfurt die Reise nach Altona bei Hamburg an. Nach der Ankunft in Altona wurden sie von Beamten des dänischen Königs in Ankunftslisten registriert. Ab Altona erfolgte der Transport in die Ämter Gottorf, Flensburg und Tondern auf Kosten der Staatskasse. Die Weiterwanderung der Familien wurde in Abgangslisten registriert.

Die Kolonisten kamen nicht nur aus Baden-Württemberg, Hessen und der Pfalz in die neuen Siedlungsgebiete, auch aus Brandenburg, Mecklenburg und Preußisch Polen wanderten damals viele Familien aus. Es gab in diesen Herkunftsländern jedoch keine Sammelstellen für die Kolonistenfamilien. Die Reise erfolgte auf eigene Faust bis nach Altona.

Im April 1761 trafen die ersten Trecks nach einer siebenwöchigen Reise in Schleswig ein. Insgesamt waren es in den ersten Jahren etwa eintausend und bis 1764 viertausend Heimat suchende Kolonisten.

Da bei ihrer Ankunft die Häuser noch nicht fertig gestellt waren, erfolgte die Unterbringung der Familien vorläufig in den Altdörfern oder in Erdhütten.

Die Kolonistenfamilien mussten sich dem Examen, einer Überprüfung durch königliche Beamte unterziehen. Am 20. Juni 1761 wurden die ersten Stellenbewerber im Hof von Schloss Gottorf in Schleswig auf den dänischen König vereidigt. Nach der Vereidigung fand am 27. Juli 1761 die Verlosung der Hofstellen in den Kolonien des Amtes Gottorf statt, wenn auch die Häuser immer noch nicht fertig gestellt waren. Nicht alle Kolonisten erhielten bei der Verlosung eine Hofstelle. Sie waren vorläufig Reservekolonisten.

Für den Unterhalt wurden aus der Staatskasse Tagegelder angewiesen: 6 Schillinge für jeden Mann, 4 Schillinge für jede Frau und 2 Schillinge für jedes Kind.

Die Kolonisten erhielten zu den Häusern auch den nötigen Beschlag. Jede Hofstelle erhielt zwei Zugochsen, eine Milchkuh und zwei Schafe. An Inventar kamen ein Kastenwagen, ein Pflug und eine Egge dazu. Die Kolonisten erhielten ferner zur Bewirtschaftung des Hofes Futter und Feuerung, Saatkorn und Sämereien für den Garten sowie Nutz- und Buschholz. Auch Arzt- und Apothekerrechnungen für die Menschen und für das Vieh wurden aus der Staatskasse bezahlt.

Im Jahr 1763 fand eine Session, d. h. eine Überprüfung aller Kolonistenfamilien und ihrer Hofstellen statt. Dabei wurde über den Verbleib der Familien oder über die Ausweisung entschieden. Die Ergebnisse diese Überprüfungen wurden in den sog. Sessionslisten festgehalten.

Der Stellenwechsel in den Kolonien war sehr groß. Viele Kolonisten mussten gehen. Die Kultivierung der Heide- und Moorflächen erwies sich als äußerst schwierig und bedeutete für die Kolonisten ein schweres, mühevolles und entbehrungsreiches Leben. Infolge der schwierigen Ansiedlungsbedingungen und durch die Streichung der Tagegelder gaben viele Kolonisten recht bald auf. Sie gingen zurück in die Heimat oder folgten der Werbung Katharinas II., in Russland zu siedeln.

Dieser Aufruf hatte eine große Fluchtbewegung zur Folge. Viele Familien in den Ämtern Gottorf, Flensburg und Tondern flohen und verließen Dänemark auf dem Schiffswege ab Lübeck nach Russland. Sie wurden Siedler an der Wolga, am Don (Riebensdorf) in Lettland (Hirschenhof) bei Sankt Petersburg und am Schwarzen Meer.

Beispiel für Ansiedlung unf Verbleib einer Kolonistenfamilie im Herzogtum Schleswig.
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